Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der kreativagentur tatenreich -nachstehend “tatenreich“ genannt – mit ihrem Vertragspartner – nachstehend „Auftraggeber“ genannt.

1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der tatenreich gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie natürlichen Personen.

1.3 Für den Vertrag gelten ausschließlich die AGB der tatenreich; andere Bedingungen – insbesondere solche, die vom Auftraggeber gestellt werden – werden nicht Vertragsinhalt. Diesen wird ausdrücklich widersprochen. Etwas anderes gilt nur, wenn tatenreich den AGB des Auftraggebers ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Leistungsumfang
Grundlage der Agenturarbeit bildet nach ausführlich erfolgtem Briefing der schriftliche Arbeitsauftrag desAuftraggebers bzw. die individualvertragliche Vereinbarung.

3. Nutzungsrechte
3.1 Alle mit den von tatenreich gelieferten Arbeiten zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte werden lediglich im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber übertragen; das heißt, die übertragenen Nutzungsrechte sind räumlich, zeitlich und inhaltlich auf den vertraglich vereinbarten Auftragsumfang beschränkt. Die Verwertung der Nutzungsrechte ist nur mit Zustimmung von tatenreich zulässig.

3.2 tatenreich ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt werden, an den Auftraggeber herauszugeben.

3.3 Hat tatenreich dem Auftraggeber Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicherZustimmung weiter eingesetzt werden. Eine Änderung der Daten durch Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen und verletzt in jedem Fall die Urheberrechte von tatenreich.

3.4 Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste und Leistungen von tatenreich durch Dritte ist nur nachausdrücklicher Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für eine Nutzung der Leistungen durch im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigte Personen oder für solche Personen, die mit dem Kunden in häuslicher Gemeinschaft leben.

4. Freigabe und Belegmuster
4.1 Die Freigaben sind grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Texte werden von uns nach bestem Gewissen sorgfältig formuliert und gelesen. tatenreich haftet nicht für vom Auftraggeber bei Freigabe übersehene Fehler.

4.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber tatenreich 10 einwandfreie, ungefaltete Belege unentgeltlich. tatenreich ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden und dabei auch den Namen und Schriftzug des Auftraggebers einzusetzen.

5. Leistungshindernisse
Von tatenreich nicht zu vertretende Leistungshindernisse insbesondere in Form von höherer Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, behördlichen Maßnahmen und Arbeitskämpfen führen zu einer um die Zeit des Hindernisses verlängerten Leistungsfrist. Für den Fall, dass ein solches Leistungshindernis dauerhaft eintritt, ist tatenreich zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6. Zahlung / Vergütung
6.1 Zahlungen sind 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht tatenreich ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% – Punkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

6.2 Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt.

6.3 Zusätzlich berechnet werden alle zur Auftragserfüllung notwendigen Arbeiten, die über das Auftragsvolumen hinausgehen wie beispielsweise zusätzliche Muster-, Organisations- und Beschaffungskosten, Änderungen von Datensätzen oder Druckbetreuung.

6.4 Barauslagen und besondere Kosten, die tatenreich auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.

6.5 Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er tatenreich alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Haftung
7.1 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung und Verzug ausgeschlossen, wenn die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

7.2 Dies gilt nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.

7.3 Gegen Ansprüche von tatenreich kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

7.4 tatenreich ist nicht verpflichtet, Marken juristisch überprüfen zu lassen. Eine Haftung für die juristische, insbesondere wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit wird nicht übernommen.

7.5 Für den rechtlichen Bestand aller vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere über Marken,Geschmacksmuster, Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte, haftet allein der Auftraggeber. Werden gegen tatenreich infolge der vom Auftraggeber gemachten Angaben Ansprüche aus Verletzungen von Schutzrechten geltend gemacht, stellt der Auftraggeber tatenreich hinsichtlich aller Ansprüche frei und ersetzt den entstandenenSchaden, einschließlich notwendiger Rechtsverfolgungskosten.

8. Geheimhaltungspflicht für tatenreich
tatenreich ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

9. Pflichten des Kunden
9.1. Der Kunde stellt tatenreich alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von tatenreich sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurück gegeben.

9.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit tatenreich erteilen.

10. Impressum
tatenreich kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.

11. Schlussbestimmungen
11.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von tatenreich.

Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Mannheim, 1.2.2012

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